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Beiträge

Sehr geehrte Sportkameraden und Sportkameradinnen,

wir bitten um Beachtung der nachfolgend aufgeführten Änderungen in Bezug auf die Mitgliedsbeiträge.

In der Generalversammlung des TSV Waldkappel am 16.2.2001 wurde einstimmig beschlossen, dass ab dem 1.1.2002 eine neue Beitragsstaffelung gültig ist. Die neuen Beitragsgruppen richten sich grundsätzlich nach dem Alter des jeweiligen Mitgliedes. Mit Erreichen einer gewissen Altersgrenze wird das Vereinsmitglied automatisch in eine andere Beitragsgruppe eingestuft. Stichtag für die Eingruppierung ist das Alter des Vereinsmitgliedes am 1.1. des jeweiligen Jahres.

Ab dem 1.1.2002 gelten folgende Beitragsgruppen:

Gruppe 1:

Personen bis Vollendung des 18. Lebensjahres

13 Euro Beitrag

Gruppe 2:

Personen von 18 - 59 Jahren

25 Euro Beitrag

Gruppe 3:

Personen über 60 Jahre

20 Euro Beitrag

Gruppe 4:

Familien

52 Euro Beitrag

Unter “Familien” versteht man ein oder zwei Erziehungsberechtigte sowie ein oder mehrere im gleichen Haushalt lebende Kinder, wobei diese jedoch unter die Beitragsgruppe 1 fallen müssen.

Alle Vereinsmitglieder werden automatisch nach der ab 1.1.2002 gültigen Beitragsstaffelung eingestuft.

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur wie folgt möglich:

  1. Auf schriftlichen Antrag des Vereinsmitgliedes kann eine Rückstufung erfolgen, so z.B. bei Schülern, Studenten, Zivildienstleistenden, Wehrpflichtigen und Sozialhilfeempfängern (in Beitragsgruppe 1) sowie bie Frührentnern (in Beitragsgruppe 3). Stichtag ist auch hier der 1.1. des jeweiligen Jahres.
  2. Dieser schriftliche Antrag muss 6 Wochen vor Jahresende (für das Jahr 2002 bis zum 31.1.2002 verlängert) beim jeweils zuständigen Abteilungsvorstand oder Hauptvorstand vorliegen. Der Antrag muss durch Einreichung entsprechender Unterlagen (z.B. Schülerausweis, Studentenausweis pp.) begründet sein und ist nur für die Dauer der vorgelegten Bescheinigung/-en gültig. Eine nochmalige weitere Verlängerung der Rückstufung ist nach Ablauf erneut schriftlich zu beantragen.

Wenn bis zum 31.12. kein schriftlicher Antrag bei einem Abteilungsvorstand oder beim Hauptvorstand vorliegt, wird jedes Vereinsmitglied seinem Alter entsprechend eingestuft. Eine Rückstufung ist dann erst im nächsten Jahr möglich.

Wenn Sie Fragen zu der oben angeführten Regelung haben, wenden Sie sich bitte an ein für Sie zuständiges Abteilungsvorstandmitglied oder an ein Hauptvorstandmitlied.

Hier finden Sie unsere Vereinssatzung, zuletzt gültig vom 31.01.2003 mit Ehrenordnung als Dateien im PDF-Format.

Der Hauptvorstand.

Online-Formular

Antrag auf Rückstufung

Hiermit beantrage ich eine Rückstufung in eine niedrigere Beitragsgruppe.

Begründung:

Ich bin

(bitte auswählen)

Einen entsprechenden Nachweis (z.B. Schülerausweis, Studentenausweis etc.) reiche ich unverzüglich nach, bei

Abteilungsvorstand

Hauptvorstand

(bitte eintragen)

Gültigkeit des vorgelegten Nachweises:

Austellungsort und -datum:


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