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Unter “Familien” versteht man ein oder zwei Erziehungsberechtigte sowie ein oder mehrere im gleichen Haushalt lebende Kinder, wobei diese jedoch unter die Beitragsgruppe 1 fallen müssen.
Alle Vereinsmitglieder werden automatisch nach der ab 1.1.2002 gültigen Beitragsstaffelung eingestuft.
Ausnahmen von dieser Regelung sind nur wie folgt möglich:
- Auf schriftlichen Antrag des Vereinsmitgliedes kann eine Rückstufung erfolgen, so z.B. bei Schülern, Studenten, Zivildienstleistenden, Wehrpflichtigen und Sozialhilfeempfängern (in Beitragsgruppe 1) sowie bie
Frührentnern (in Beitragsgruppe 3). Stichtag ist auch hier der 1.1. des jeweiligen Jahres.
- Dieser schriftliche Antrag muss 6 Wochen vor Jahresende (für das Jahr 2002 bis zum 31.1.2002 verlängert) beim jeweils zuständigen Abteilungsvorstand oder Hauptvorstand vorliegen. Der Antrag muss durch
Einreichung entsprechender Unterlagen (z.B. Schülerausweis, Studentenausweis pp.) begründet sein und ist nur für die Dauer der vorgelegten Bescheinigung/-en gültig. Eine nochmalige weitere Verlängerung der
Rückstufung ist nach Ablauf erneut schriftlich zu beantragen.
Wenn bis zum 31.12. kein schriftlicher Antrag bei einem Abteilungsvorstand oder beim Hauptvorstand vorliegt, wird jedes Vereinsmitglied seinem Alter entsprechend eingestuft. Eine Rückstufung ist dann erst im
nächsten Jahr möglich.
Wenn Sie Fragen zu der oben angeführten Regelung haben, wenden Sie sich bitte an ein für Sie zuständiges Abteilungsvorstandmitglied oder an ein Hauptvorstandmitlied.
Hier finden Sie unsere Vereinssatzung, zuletzt gültig vom 31.01.2003 mit
Ehrenordnung als Dateien im PDF-Format.
Der Hauptvorstand.
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